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Hier ein interessantes Snippit zum Thema Datenschutz. Die Anwält:innen haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Mandantenkommunikation per Email ziemlich ausdrücklich erlaubt. Nach § 2 Abs. 2 BORA gilt seitdem folgendes:

Zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die Nutzung eines elektronischen oder sonstigen Kommunikationsweges, der mit Risiken für die Vertraulichkeit dieser Kommunikation verbunden ist, jedenfalls dann erlaubt, wenn der Mandant ihr zustimmt. Von einer Zustimmung ist auszugehen, wenn der Mandant diesen Kommunikationsweg vorschlägt oder beginnt und ihn, nachdem der Rechtsanwalt zumindest pauschal und ohne technische Details auf die Risiken hingewiesen hat, fortsetzt.

Die BORA ist die Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, rechtlich handelt es sich dabei um eine durch § 59b Bundesrechtsanwaltsordnung legitimierte Satzung, die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer - also den Rechtsanält:innen selbst - erlassen wird.

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