Konzepte zur Pandemiebewältigung
Adressaten:
Dieser Konzeptentwurf richtet sich an die Bundesregierug, Regierungen der Ländern, sowie alle Verantwortungsträger im Bereich epidemische Gefahrenabwehr
Motivation:
Die SARS-CoV-2 Pandemie bedroht weiterhin die Menschheit, sie ist bisher nicht im Griff, es zeichnen sich neue Bedrohungen durch Virusmutationen ab. Es besteht dringender Handlungsbedarf für die Regierenden sowie für alle Bürger. Dies war Motivation und Intention hier als Experte Verbesserungsvorschläge zur Pandemiebewältigung auszuarbeiten, aufzulisten und zu einem Konzept zusammen zu stellen.
Inhalt:
Sehr geehrte Herausforderungssteller, sehr geehrte Bundesregierung!
Vielen Dank für dieses Forum und ihren persönlichen Einsatz zur Bewältigung der Pandemie. „Das Managen von Katastrophen ist eine undankbare Aufgabe für die Verantwortungsträger, die nie ohne Fehler und schmerzhafte Verluste zu bewältigen sein wird, es handelt sich schließlich um eine Katastrophe“ (aus Eingangserklärung Ausbildung für leitende Notärzte). Doch bei näheren Hinsehen ergeben sich viele Möglichkeiten etwas besser zu machen, wenn man die möglichen Werkzeuge (Maßnahmen) kennt und diese auch konsequent einsetzt. Bei den Katastrophen in der Menschheitsgeschichte hat sich fast immer gezeigt, dass zu spät und zu halbherzig reagiert wurde. Wie auch bei der jetzigen SARS-CoV-2 Pandemie wolle man zu lange nicht wahr haben was hier an Gefahr heraufzieht, es war schlicht weg zu unbequem die persönlichen und wirtschaftlichen Nachteile zu akzeptieren die sich aus einer konsequenten Katastrophenabwehr ergeben hätten.
Hier meine Empfehlungen als Bürger und Arzt mit Ausbildung im Bereich biologische Gefahrenabwehr zur Bewältigung der SARS-CoV-2 Pandemie:
Dank Situationsanalyse Akut Empfehlungen Empfehlungen für die zukünftige Epidemie/Pandemieprävention sowie Allgemeine Katastrophenprävention
Situationsanalyse:
Seit Ende 2019 hat sich eine lokale SARS-CoV-2 Virus Epidemie auf Grund zögerlicher Infektionsschutzmaßnahmen zu einer Pandemie entwickelt. Das Virus hat sich bis in die letzten besiedelten Ecken dieser Welt ausgebreitet. Je länger die Pandemie anhält und je mehr Lebewesen durch das Virus infiziert werden, umso mehr Mutationen werden sich ergeben. Mit einem spontanen verschwinden des Virus ist kaum zu rechnen, dieses wird erst dann passieren wenn eine ausreichende Herdenimmunität besteht und es zu keinen Rückinfektionen aus dem Tierreich kommt. Das Erreichen einer Herdenimmunität durch durchmachen der Erkrankung ist mit unakzeptabel hohen Sterberaten verbunden, sie kann auch jederzeit durch Neumutationen gefährdet werden. Es ist zu erwarten, dass die komplette Durchimpfung der Weltbevölkerung so lange braucht, das bis dahin schon schwer beherrschbar Virusmutationen entstanden sind. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung konsequent, sofort und parallel zu einander einzusetzen. Alle bisherigen Maßnahmen wurden zu zögerlich und nicht ausreichend konsequent umgesetzt um eine Viruselimination zu erreichen.
Machen wir so weiter wie bisher wird, es zu einem ständigen Ping-Pong- Spiel des Virus zwischen Mensch und Tierreich mit immer neuen schwerer zu beherrschenden Virusmutationen kommen, noch bevor eine erfolgreiche Durchimpfung der Weltbevölkerung erreicht werden kann.
Akute Empfehlungen:
1.Nationales sowie weltweites Katastrophenmanagement erforderlich
2.Konsequente Quarantänemaßnahmen
3.Konsequente Hygienemaßnahmen
4.Konsequente Impfmaßnahmen
5.Konsequente Behandlungsmaßnahmen
6.Konsequentes Informationsmanagement
7.Konsequente psychische Krisenbetreuung
8.Konsequentes Versorgungsmanagement/wirtschaftliches Krisenmanagement
Diese Säulen des Krisenmanagement stehen zur Pandemiebewältigung zur Verfügung, diese müssen simultan eigesetzt werden, der Erfolg hängt an der Konsequenz mit der diese Maßnahmen durchgeführt werden! Dieses muss weltweit geschehen, sonst ist kein Erfolg zu erwarten. Dies bedeutet die Industrienationen müssen alle verfügbaren Überkapazitäten nutzen um die 2. U. 3. Welt zu unterstützen. Sie müssen so schnell wie möglich die Infektion im eigen Land eliminieren um dann in Patenschaft gezielt anderen Ländern bei der Infektionselimination zu helfen.
Zu 1. Nationales sowie weltweites Katastrophenmanagement erforderlich. Ausrufung der Katastrophe zwecks gezielten Katastrophenmanagements. Eine Pandemie diesen Ausmaßes ist eine Katastrophe, sie bedroht die Menschheit vital, führt bei nicht reagieren zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems und bedarf demzufolge der eines gezielten Katastrophenmanagements. Die übliche politische Staatslenkung, basierend auf der demokratischen Kompromissbildung aus vielen Einzelinteressen, muss in Sachen Pandemiebewältigung und Nebenfolgen in eine rein funktionelle Leitung (Krisenstab) übergeben werden, die ausschließlich dem Ziel der Katastrophenbewältigung dient. Alle anderen politischen Interessen sind dem Ziel der Katastrophenbewältigung unter zu ordnen. Dies gilt so lange bis die Katastrophe bewältigt ist (siehe Katastrophenschutz-Gesetze).
Zu 2. Konsequente Quarantänemaßnahmen Sofern Infektionen nicht schneller behandelt werden können als sie anstecken, kann nur durch Quarantänemaßnahmen eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Deshalb gilt, wie immer, wenn man eine Infektionskette nicht durch Prävention oder Therapie sicher unterbrechen kann, Kontaktunterbrechung bis die Infektion eliminiert ist. Konsequente häusliche Quarantäne für alle Bürger so lange bis es keine Neuinfektionen mehr festgestellt wird, sowie zusätzlich 3 weitere Inkubationszeiten (also 6 Wochen)
Begründung: bis zu dem Zeitpunkt wo der letzte Erkrankte noch Viren im Körper hat, kann er möglicherweise noch seine Behandler anstecken, bis dieses erkannt wird dauert es ungünstigsten Falles eine Inkubationszeit, in der diese weitere Kontaktpersonen angesteckt haben könnten. Eine 3. Inkubationszeitspanne fungiert als Sicherheitsaufschlag. Bei entsprechend konsequenter Anwendung dieser Maßnahme wäre eine Erfolgreiche Viruselimination im Zeitraum von einem halben Jahr durchaus denkbar.
Derartige Quarantänemaßnahmen bedürfen massiver staatlicher Maßnahmen. -Rechtsgrundlage (Infektionsschutzgesetz, Katastrophenschutzgesetze) -Grenzschließung. Grenzübertritt erst nach überwachter Quarantänezeit von einer Inkubationszeit. Grenzschließung erforderlich, da die Quarantänemaßnahmen wohl kaum weltweit konsequent gleichzeitig durchgeführt werden. Die dafür nötigen Grenzen müssen nicht zwangsweise die bestehenden Nationsgrenzen sein. Führen mehrere Nationen die gleichen Maßnahmen mit gleicher Konsequenz durch, könnten sie sich zu einem Raum zusammenschließen. -Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Alltagsverbrauchsartikeln. Dieses muss staatlich organisiert und den Haushalten in Form von Verpflegungspaketen angeliefert werden, z.B. durch die Katastrophenschutzeinheiten*. Es ist unsinnig die Quarantäne für einen Einkauf zu durchbrechen, wie bei den bisherigen Lockdowns erfolgt. -Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Infrastruktur. Die hierfür erforderlichen Personen sind und auf die kleinste nötige Anzahl zu begrenzen, mit Sonderausweis auszustatten und wenn irgend möglich, mit ihren Arbeitsgruppen Arbeitsplatz nah, getrennt von der Restbevölkerung unter zu bringen und zu verpflegen*.
Zu 3.Konsequente Hygienemaßnahmen Im Falle einer Epidemie mit gefährlichen, per Aerosol übertragbaren Erregern besteht eine Indikation für das Tragen von FFP-2-Mund-Nasen-Schutzmasken, Niesetikette, Abstandsregeln sowie Händehygiene. Zwecks konsequenter Umsetzung sollte dieses auch angeordnet werden. Damit dieses auch konsequent umgesetzt werden kann, sollte der Staat für eine kostenlose Verteilung der Masken und Händedesinfektionsmittel an die Bevölkerung sorgen. Dies setzt eine entsprechende Bevorratung dieses Materials voraus. Ist dieses aus irgend einen Grunde nicht gegeben, sollte der Staat klare Vorgaben für den Eigenbau von Behelfsmitteln machen und sich parallel dazu um eine improvisierte industrielle Fertigung kümmern. Notfall auch sind auch Fertigungsumstellungen mit den rechtlichen Mitteln der Katastrophenschutzgesetze zu erzwingen.
4.Konsequente Impfmaßnahmen Wenn ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht, ist sofort mit einer Durchimpfung der gesamten Bevölkerung zu beginnen. Bei gleichzeitiger Einhaltung aller anderen Schutzmaßnahmen bis zum Ende der Pandemie. Um eine sicheren Erfolg zu gewährleisten muss eine entsprechend hohe Durchimpfungsrate erzielt werden (notfalls auch durch eine Impfpflicht). Da dieses weltweit schwer zu erreichen ist, kommt insbesondere den Industrieländern die Verantwortung zu, dieses Ziel weltweit durch eine besonders hohe Durchimpfungsrate in ihren Ländern zu erreichen. Eine Schwächung des Impfziels wird es durch Lücken in den ärmsten Ländern dieser Welt immer wieder geben, die dann zu wiederaufflammen der Infektionen weltweit führen können. Deswegen ist ein bombensicher Impfschutz durch besonders hohe Durchimpfungsrate für die Länder, die sich das leisten können, umso wichtiger. Auch Geimpfte können ggf. infektiös sein, Geimpfte müssen daher selbstverständlich alle anderen Hygiene und Quarantänemaßnahmen ebenfalls einhalten, bis die Pandemie besiegt ist. Die Impfung kann lediglich Krankheitssymptome bei den Geimpften verhindern oder mildern, sie stärkt nur das Immunsystem und schützt nicht vor Virusaufnahme. Der Staat sollte sich in Katastrophenlagen selber um die Entwicklung und Produktion von Impfstoffen kümmern, dies macht ihn unabhängig von privatwirtschaftlichen Profitinteressen.
5.Konsequente Behandlungsmaßnahmen Identifizierung, Isolation und konsequente Behandlung Infizierter. Sowie Identifizierung u. Isolation der Kontaktpersonen. In kritischen Situationen wie Katastrophen und Verteidigungsfall sollten die systemrelevanten Einrichtungen des Gesundheitssystems, wie Krankenhäuser und Arzneimittel/Therapiemittel-Produktion dem Staat unterstellt werden, in derart kritischen Situationen ist kein Platz für privatwirtschaftliche Profitinteressen. So lange keine befriedigende Therapie besteht sollte der Staat sich selber um die Entwicklung und Produktion von Therapeutika sowie den notfallmäßigen Aufbau von Therapieeinrichtungen kümmern, dies schafft Sicherheit für die Bevölkerung, macht unabhängig von Spiel privatwirtschaftlicher Profitinteressen.
6.Konsequentes Informationsmanagement Die Bewältigung einer Pandemie wird nur dann klappen, wenn alle Bürger sich daran, durch sinnvolles Verhalten konsequent beteiligen. Regelmäßige, verständliche, einheitlich abgestimmte Informationen der Bevölkerung durch den Staat, über Lage, Maßnahmen und Vorschriften über Informationssysteme die auch jeden erreichen sind die Voraussetzung dafür. Die funktionierende, glaubwürdige Information durch den Staat ist auch die Voraussetzung dafür, dass sich die Bürger nicht ihre Informationen selbst aus dem Gewirr von, oftmals unreflektierten, Presseinformationen zusammen suchen müssen. Dabei spielt Ehrlichkeit eine entscheidende Rolle, wer einmal sagt: „Masken schützen nicht“ der hat die Glaubwürdigkeit für immer verspielt. Sinnvoll wären: -Sofern die Katastrophe ausgerufen wird, die Alarmierung der Bevölkerung über die dafür vorgesehen Informationskanäle (Sirenenalarm für die Aufforderung die Rundfunkempfänger ein zu schalten, Rundfunkmeldung über die Verkehrsfunkkanäle und Kat-Warn-App, Lautsprecherdurchsagen vor Ort für alle die die Funk und App nicht zu erreichen sind, Individualalarmierung durch Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr für bekannte Problemfälle die über die üblichen Info-Wege nicht zu erreichen sind wie alleinlebende Behinderte, Obdachlose, Ausländer, z.B. Asylanten, damit auch jeder Bürger davon Kenntnis erhält (hat in Bayern nicht flächendeckend geklappt) -Regelmäßige Lageberichte an die Bevölkerung durch offizielle Stellungnahmen der Regierung ,im Falle einer Katastrophe des Katastrophenstabes, in Anschluss an die Tagesnachrichten in den Medien sowie als Aushang an den offiziellen Amtsaushängen. -Verkündigung von neuen Vorschriften über die Katastrophenmeldungssysteme sowie zusätzlich Aushänge und Hauswurfpost. -Informations- Film- oder Audiospots zum korrekten Hygieneverhalten, Nießetikette, Verzicht auf Körperkontakt, Abstand halten, Händedesinfektion, Maske Auf u. Absetzen, Maskendesinfektion, ggf. auch Behelfsmaskenfertigung stündlich in den Funkmedien -Der Regierungssprecher oder Im Falle einer Katastrophe der Sprecher des Katastrophenstabes sind die einzigen staatlichen Institutionen, die sich öffentlich äußern dürfen. Alle anderen staatlichen Institutionen und Personen haben auf Stellungnahmen zu verzichten. Alle anderen Äußerungen sind kontraproduktiv und sorgen für Verwirrung und führen wie erlebt zu Unglaubwürdigkeit der Staatsführung.
7.Konsequente psychische Krisenbetreuung Von offizieller staatliche Stelle veranlasste Maßnahmen zur psychischen Stützung der Bevölkerung. Durch Mut machende Ansprachen, virtuelle Feiern, mediale Kunstveranstaltungen aber auch Trauerfeiern für die Verstorbenen sowie Fragestunden und Informationssendungen in Internet und Funkmedien. Hier hat es schon gute Aktionen gegeben, ich empfehle jedoch einen öffentlichen Koordinator psychosoziale Krisenprävention ein zu setzen der Maßnahmen koordinieren kann, oder falls nicht vorhanden veranlassen kann. Darüber hinaus sollte es regelmäßig Info-Spots in den Medien geben mit Hinweisen auf die Möglichkeit individueller psychischer Krisen Betreuung durch die bestehenden PSNV-Einrichtungen.
8.Konsequentes Versorgungsmanagement/wirtschaftliches Krisenmanagement
Da im Rahmen einer empfohlenen oder auch angeordneten Quarantäne die Betroffenen in dem meisten Fällen nicht in der Lage sind ihrer gewohnten Erwerbstätigkeit nach zu gehen, ist es erforderlich, dass der Staat für die Dauer der Quarantäne (hierzu zählt auch die angeordnete allgemeinen Quarantäne =Ausgangssperre für alle) die Versorgungsverantwortung für die Bürger übernimmt, bezüglich Ernährung, Körperpflege, Gesundheit und Unterkunft inklusive Heizmaterial, im Falle kontaminationsbedingter Kleidungsvernichtung auch Bekleidung. Dies kann erfolgen, durch Finanzierung der häuslichen Versorgungspakete sowie aller zwingend erforderlicher Heizmaterialien während der Quarantänezeit aus Staatsmitteln (Staatsrücklagen sowie zukünftigen Steuereinnahmen). Da im Zeitraum einer allgemeinen Quarantäne (Ausgangssperre für alle) alle Bürger durch den Staat versorgt sind, bedarf es auch keiner Gehaltszahlungen für die noch arbeitenden systemrelevanten Personen (diese sind ja auch versorgt), demzufolge braucht der Staat für die in Anspruch genommen Produkte nur den Materialpreis erstatten, Lohnkosten entfallen, denn der Staat übernimmt ja die Versorgung der Arbeitenden. Die Kosten für die Verpflegung der Bürger während Quarantänezeiten, kann sich der Staat durch Steuern wieder hereinholen, da die Bürger ja zu diesen Zeiten, die sonst üblichen Lebenshaltungskosten einsparen. Wohnungsmieten könnten bei entsprechenden gesetzlicher Regelung für die Zeit der Quarantäne per Anordnung ausgesetzt werden, denn der Vermieter ist per Versorgungspaket selber versorgt und die laufenden Verbrauchmaterialien in Form von Heizmaterial werden vom Staat geliefert. Wird gleichzeitig ein Stopp für Profitgeschäfte verfügt und für die Zeit des Ausnahmezustandes nur ein Warentausch zugelassen, erleidet keine Wirtschaftsbranche einen Nachteil gegenüber einer anderen während der Ausnahme-/Quarantänezeit.
Empfehlungen für die zukünftige Epidemie/Pandemieprävention sowie Allgemeine Katastrophenprävention: -Katastrophen im vorherein einplanen, Ausbau des Katastrophenschutzes auf ein wirklich funktionsfähiges Niveau. Dies bedeutet für die biologische Gefahrenabwehr/ Epidemie/Pandemieplanung:
-Vorratshaltung an Infektionsschutzmaterial wie Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für mindestens 6 Monate für das Gesundheitssystem und alle öffentlichen Institutionen.
-Vorratshaltung an Infektionsschutzmaterial für die Bevölkerung: min. 1 Notfallset biologische Gefahren für jeden Bürger. Bestehend z.B. aus mindestens 3 wiederaufbereitbare FFP2 Mund-Nasenschutzmasken+ 3 Paar Infektionsschutzhandschuhen+ ½ Liter Hautdesinfektionsmittel.
-Sonderkapazitäten für Krankenhäuser, Räumlichkeiten, Betten und Medizintechnischer Ausrüstung für, die in Katastrophen oder Kriegslagen zusätzlich zur Regelausstattung genutzt werden können. Die bisherigen Kapazitäten sind regelmäßig bei jeder jährlichen Grippewelle am Anschlag.
-Ein deutschlandweit einheitliches Warnsystem für Katastrophen und Sondergefahrenlagen.
-Ein deutschlandweit einheitliches Bürgerinformationssystem zur koordinierten u. einheitlichen Information der Bevölkerung in Katastrophen- und Sondergefahrenlagen.
-Katastrophenschutz, sowie alles andere Management zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung müssen Aufgabe des Bundes werden. Aufgaben der Gefahrenabwehr, sowie die dafür verantwortlichen Institutionen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst gehören in die Hand des Bundes, wie das THW und Bundeswehr. Ein weiterer Verbleib dieser, für das Überleben der Bevölkerung essentiellen, Aufgaben in der Hand der Bundesländer ist unverantwortlich, wie die jetzige Gefahrenlage zeigt. Auch bei vielen früheren Katastrophen hat sich der föderale Aufbau des Katastrophenschutzes als massives Hindernis erwiesen.
-Die Wirtschaft unseres Landes muss konsequent mit in die Katastrophen- und Sondergefahrenlagen-Planung einbezogen werden. Die bisherigen Bemühungen die Unternehmen zu einer freiwilligen Katastrophenvorkehr zu motivieren hat sich als nicht ausreichend erwiesen, um in einer komplexen Bedrohungslage das System am Laufen zu halten und die Bevölkerung zuverlässig zu versorgen. Deutschland braucht eine festgelegte, gesetzlich geregelte Katastrophenvorkehr in der Wirtschaft. Es muss im vornherein festgelegt werden, welche Betriebe systemrelevant sind, welche Mitarbeiter systemrelevant sind. Diese Mitarbeiter müssen ausgewählt werden, mit Sonderausweisen ausgestattet werden und über ein vorabgeplantes Alarmierungssystem informiert werden können. Es muss bekannt sein welches Unternehmen im Krisenfall was produzieren kann und es muss sichergestellt werden, dass diese Produktionsleistung bei Bedarf auch jederzeit abgerufen werden kann.
-Die Produktion essentieller Produkte, wie z.B. Arzneimittel, sollte nicht alleine der freien Wirtschaft überlassen werden. Der Staat sollte dort, wo sich die freie Wirtschaft nicht als zuverlässiger Lieferant erweist eigene Produktionsstätten aufbauen. Um hiermit Engpässe wie, z.B. bei den Antidota zu verhindern. Es muss Sichergestellt werden, dass alle essentiellen Güter auch im eigenen Staat produziert werden können.
Dr. med. H. Bölckow Letten 5A 91207 Lauf Tel:01520/1971298
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